Erwägungsgrund 5 32023R2842
In der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 sollte auf die Begriffsbestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 und der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates verwiesen werden. Im Interesse der Klarheit und Einheitlichkeit sollten einige Begriffsbestimmungen in der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 aufgehoben oder geändert und neue Begriffsbestimmungen hinzugefügt werden.