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Um ihre Pflichten im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik erfüllen zu können, muss die Kommission Zugang zu verschiedenen von den Mitgliedstaaten erhobenen Daten haben. Es sollte klargestellt werden, zu welchen Daten die Kommission Zugang haben sollte und welche Aufgaben die Kommission unter Nutzung dieser Daten erfüllt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, die in Informationen enthalten sind, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 erhoben wurden, ist erforderlich, um…
Es sollte sichergestellt werden, dass ein elektronischer Datenaustausch mit anderen Mitgliedstaaten und der Kommission oder der von ihr bezeichneten Stelle…
Es sollte sichergestellt werden, dass ein elektronischer Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission erfolgt, wie es in der…
Da der Austausch von Daten zwischen den Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung ist, um die gemäß den Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik…
Um die in der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Aufgaben wahrnehmen zu können, sollten die Kommission, die von ihr benannte Stelle und die…
Damit die Kommission die von den Mitgliedstaaten übermittelten Fangdaten validieren und ihre Pflichten im Rahmen internationaler Abkommen erfüllen kann, sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.