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Die Validierung ist ein wichtiger Aspekt, wenn gewährleistet werden soll, dass die Daten, die die Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 erheben, zuverlässig und vollständig sind. Es sollte präzisiert werden, welche Daten validiert werden müssen und welche Pflichten die Mitgliedstaaten im Falle von Unstimmigkeiten haben.
Validierung ist der Prozess der Überprüfung und Bestätigung der Gültigkeit von Daten in elektronischer Form gemäß den Anforderungen dieser Verordnung.
Die Mitgliedstaaten richten eine elektronische Datenbank zum Zwecke der Validierung der nach dieser Verordnung aufgezeichneten Daten ein. Die Validierung der…
Bei der Durchführung dieser Verordnung sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass personenbezogene Daten im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 und…
Die von den Mitgliedstaaten und den Betreibern übermittelten Daten sollten insbesondere im Hinblick auf Genauigkeit, Vollständigkeit, Kohärenz und…
Die Mitgliedstaaten sollten weiterhin für die Einhaltung der Anforderungen der Richtlinie 98/41/EG an die Datenregistrierung, insbesondere in Bezug auf die…
Eine umfassende Überwachung der Umsetzung dieser Verordnung ist äußerst wichtig. Insbesondere sollten für die Einhaltung der Bestimmungen über die Verarbeitung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.