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Gemäß der Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission vom 19. Juli 2012 zu den dezentralen Agenturen sollte für jede Agentur alle fünf Jahre eine von der Kommission in Auftrag gegebene Evaluierung vorgenommen werden. Da eine Reihe von Herausforderungen in den Bereichen Fischerei und Umwelt eng miteinander verknüpft sind, wird die Kommission im Rahmen der nächsten regelmäßigen Evaluierung der Europäischen Umweltagentur (EUA) prüfen, wie die Zusammenarbeit und der einschlägige Datenaustausch zwischen der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (im Folgenden „Agentur“) und der EUA verbessert werden können und in welchem Format eine solche verstärkte Zusammenarbeit formalisiert werden könnte, gegebenenfalls auch durch Vorlage einschlägiger Gesetzgebungsvorschläge oder andere Maßnahmen.
Bis zum 20. Januar 2025 und danach alle fünf Jahre gibt die Kommission eine unabhängige externe Evaluierung in Auftrag, in deren Rahmen insbesondere die…
Bis zum 12. Dezember 2023 und danach alle fünf Jahre bewertet die Kommission im Einklang mit ihren Leitlinien und nach Rücksprache mit dem Verwaltungsrat die…
Die Europäische Umweltagentur veröffentlicht und aktualisiert den unionsweiten Überblick auf der Grundlage von Metadaten und Daten, die von den Mitgliedstaaten…
Die Bestimmungen über die regelmäßige Evaluierung der Agentur durch die Kommission sollten präzisiert und an das Gemeinsame Konzept angeglichen werden, das der…
Unter Berücksichtigung des vollständigen Zyklus der Besuche der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) in den Mitgliedstaaten zur…
Die Europäische Umweltagentur sollte die Kommission, gegebenenfalls in Übereinstimmung mit dem Jahresarbeitsprogramm der Agentur, bei dem System der jährlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.