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Durch die Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates werden die Anforderungen an die Lieferung und Abrechnung von Finanzinstrumenten und die Vorschriften für die Organisation und Führung von Zentralverwahrern standardisiert, um eine sichere, effiziente und reibungslose Lieferung und Abrechnung zu fördern. Mit der genannten Verordnung wurden kürzere Abwicklungszeiträume, Maßnahmen zur Abwicklungsdisziplin und strenge Organisationsvorschriften, Wohlverhaltensregeln und aufsichtsrechtliche Anforderungen an Zentralverwahrer, strengere aufsichtsrechtliche und aufsichtliche Anforderungen an Zentralverwahrer und andere Institute, die Bankdienstleistungen zur Unterstützung von Wertpapierlieferungen und -abrechnungen erbringen, sowie Regelungen eingeführt, die es zugelassenen Zentralverwahrern ermöglichen, ihre Dienstleistungen in der gesamten Union zu erbringen.
In dieser Verordnung werden einheitliche Anforderungen an die Lieferung und Abrechnung von Finanzinstrumenten in der Europäischen Union und Vorschriften für die…
Es ist erforderlich, in einer Verordnung Marktteilnehmern eine Reihe einheitlicher Verpflichtungen im Hinblick auf bestimmte Aspekte des Abwicklungszyklus und…
Ein Zentralverwahrer sollte auf Szenarien vorbereitet sein, die ihn möglicherweise daran hindern könnten, seine kritischen Tätigkeiten und Dienstleistungen…
Artikel 36 erhält folgende Fassung: Allgemeine Bestimmungen Für jedes von ihm betriebene Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem verfügt ein Zentralverwahrer…
Um die Effizienz des Abwicklungsmarkts stärker zu fördern, die Kapitalmärkte zu vertiefen und die grenzüberschreitende Abwicklung zu verbessern, sollte ein…
Um Zentralverwahrern in der Union und in Drittländern genügend Zeit einzuräumen, die Zulassung und Anerkennung ihrer Tätigkeiten zu beantragen, wurde der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.