Erwägungsgrund 1 32014R0909
Zentralverwahrer tragen zusammen mit zentralen Gegenparteien in hohem Maße zur Aufrechterhaltung von Nachhandels-Infrastrukturen bei, die die Finanzmärkte sichern und die Marktteilnehmer darauf vertrauen lassen, dass Wertpapiergeschäfte — auch in Zeiten extremer Belastungen — ordnungsgemäß und pünktlich durchgeführt werden.