Erwägungsgrund 3 32023R2857
Diese Maßnahmen sind an die NAFO-Vertragsparteien gerichtet und enthalten auch Verpflichtungen für Wirtschaftsbeteiligte. Seit ihrem Inkrafttreten am 1. Dezember 2022 sind die Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen der NAFO (CEM) für alle NAFO-Vertragsparteien verbindlich. Was die Union betrifft, so sind sie in Unionsrecht umzusetzen, soweit sie darin nicht bereits vorgesehen sind.