Erwägungsgrund 1 32023R2857
Mit der Verordnung (EU) 2019/833 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden die aktuellsten Vorschriften für Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen im Regelungsbereich der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (NAFO) in Unionsrecht umgesetzt. Diese Verordnung wurde anschließend durch die Verordnungen (EU) 2021/1231 und (EU) 2022/2037 des Europäischen Parlaments und des Rates geändert, um die Maßnahmen in Unionsrecht umzusetzen, die auf den Jahrestagungen 2019, 2020 und 2021 von der NAFO angenommen wurden.