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Die ESMA überprüft anhand automatisierter Validierungen, ob alle dem ESAP von den Sammelstellen bereitgestellten Informationen den Anforderungen von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c genügen. Wurden die von der Sammelstelle bereitgestellten Informationen von einem Unternehmen übermittelt, kann die ESMA die automatisierten Validierungen auf der Grundlage von Stichproben vornehmen. Solche automatisierten Validierungen dürfen sich nicht von den von den Sammelstellen gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c durchgeführten Validierungen unterscheiden.
Die ESMA setzt geeignete technische Verfahren ein, um eine Sammelstelle automatisch darüber in Kenntnis zu setzen, wenn die bereitgestellten Informationen nicht die Anforderungen von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c erfüllen. In Fällen, in denen diese Anforderungen nicht erfüllt werden, liegt die Verantwortung für die Informationen bei den Unternehmen. Die Sammelstelle setzt das Unternehmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 über die Verwerfung der Informationen sowie über die Gründe dafür in Kenntnis.
Die ESMA kann zusätzliche Prüfungen im Hinblick auf die Datenqualität und -integrität und auf Ursprungsnachweise durchführen. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Prüfungen kann die ESMA den Sammelstellen die festgestellten Mängel mitteilen und den Zugang zu Informationen über das ESAP aussetzen.
Bei der Übermittlung eines einfachen Informationsersuchens nach Absatz 1 des vorliegenden Artikels verfährt die ESMA wie folgt:
Damit die in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Informationen im ESAP zugänglich gemacht werden, fungiert die ESMA als Sammelstelle im Sinne von…
Sie stellt sicher, dass die von den Sammelstellen nach Übermittlung durch die Unternehmen zugänglich gemachten Informationen unverzüglich über das ESAP…
Weder die ESMA noch die Sammelstellen haften für den Zugang, die Verwendung oder Weiterverwendung von Informationen, die von Unternehmen an die Sammelstellen…
Die Betreiber müssen für jede Betriebseinrichtung, die den Meldepflichten gemäß Artikel 5 unterliegt, die Qualität der übermittelten Informationen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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