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Die über das ESAP öffentlich zugänglich zu machenden Informationen sollten von Sammelstellen erhoben werden, die für die Sammlung der Informationen benannt wurden, zu deren Veröffentlichung Unternehmen verpflichtet sind, oder von Sammelstellen, die für die Sammlung von Informationen benannt wurden, die von Unternehmen freiwillig übermittelt werden. Um das uneingeschränkte und kosteneffiziente Funktionieren des ESAP sicherzustellen, sollten die Sammelstellen dem ESAP die Informationen automatisch über eine zentrale Programmierschnittstelle (application programming interface, API) zur Verfügung stellen. Damit die Informationen unverzüglich an das ESAP weitergeleitet werden können, sollten die Sammelstellen so weit wie möglich auf auf Unions- und nationaler Ebene bestehende Verfahren und Infrastrukturen für die Erhebung von Informationen zurückgreifen. Es sollte keine Verpflichtung bestehen, die Informationen über das ESAP zugänglich zu machen, bevor diese Informationen gemäß den geltenden sektoralen Gesetzgebungsakten der Union veröffentlicht werden. Damit Informationen über das ESAP zugänglich gemacht werden, sollten die Sammelstellen die von den Unternehmen übermittelten oder von den Sammelstellen selbst generierten Informationen speichern, es sei denn, gemäß dem Unionsrecht sind bereits geeignete alternative Speichermechanismen vorgesehen. Die Sammelstellen sollten nicht verpflichtet sein, neue Speichermechanismen zu schaffen, wenn für die Speicherung von Informationen auf vorhandene Mechanismen der Union oder der Mitgliedstaaten zurückgegriffen werden kann. Die Mitgliedstaaten sollten mindestens eine Sammelstelle für die Erhebung der von Unternehmen freiwillig übermittelten Informationen benennen, wobei es sich dabei auch um dieselbe Stelle handeln kann, die die von Unternehmen obligatorisch zu übermittelnden Informationen erhebt.
Für die Zwecke des Funktionierens des ESAP sollten Sammelstellen benannt werden, die bei Unternehmen Informationen erheben, die für Finanzdienstleistungen,…
Für die Zwecke des Funktionierens des ESAP sollten Sammelstellen benannt werden, die bei Unternehmen für Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und…
Um sicherzustellen, dass das ESAP nach Maßgabe der Verordnung (EU) (EU) 2023/2859 zeitnah Zugang zu Informationen bietet, die für Finanzdienstleistungen,…
Um sicherzustellen, dass das ESAP nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2023/2859 zeitnah Zugang zu Informationen bietet, die für Finanzdienstleistungen,…
Die über das ESAP verfügbaren Informationen sollten der Öffentlichkeit zeitnah zugänglich gemacht werden. Daher sollten die von den Sammelstellen an das ESAP…
Die Sammelstellen sorgen für ein adäquates Maß an Authentizität, Verfügbarkeit, Integrität und Nichtabstreitbarkeit der von Unternehmen übermittelten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.