Erwägungsgrund 1 32024R0886
Die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates bildet die Grundlage für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA). Um günstige Bedingungen für mehr Wettbewerb zu schaffen, insbesondere für Zahlungen am Interaktionspunkt (point of interaction - POI), sollte das SEPA-Projekt kontinuierlich aktualisiert werden, um Innovationen und Marktentwicklungen im Zahlungsverkehr Rechnung zu tragen, die Entwicklung neuer unionsweiter Zahlungsprodukte voranzubringen und den Zugang für neue Marktteilnehmer zu erleichtern.