Gesetze
Gesetz wird geladen …
In Anbetracht der Risikobewertung der Behörde für Bienen sowie aller verfügbaren einschlägigen Informationen gibt es derzeit keine Anhaltspunkte, die es erlauben würden, Verwendungen von Clothianidin und Thiamethoxam im Freien als sicher für Bienen zu erachten. Hersteller der Stoffe können jedoch jederzeit gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zusätzliche Informationen vorlegen, welche die Sicherheit von Verwendungen von Clothianidin und Thiamethoxam im Freien für Bienen belegen. Im Fall einer Vorlage solcher Informationen würden diese innerhalb der in der genannten Verordnung festgelegten Frist geprüft. Bislang wurden keine derartigen Informationen vorgelegt.
Clothianidin und Thiamethoxam wurden am 1. August 2006 bzw. am 1. Februar 2007 und somit vor Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen…
Die schädlichen Auswirkungen von Clothianidin und Thiamethoxam auf Bienen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den intrinsischen Eigenschaften dieser…
Seit dem Verbot von Anwendungen von Clothianidin und Thiamethoxam im Freien in der Union haben auch mehrere Länder außerhalb der Union die Anwendung von…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurde bei der Festlegung der RHG für Clothianidin und Thiamethoxam die gute Agrarpraxis…
Damit den Erfordernissen des internationalen Handels Rechnung getragen wird, können gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 Anträge auf…
im Fall toxischer Wirkungen des Pflanzenschutzmittels gemäß den Grundsätzen für die Entscheidungsfindung in Teil A Nummer 2.5.2.4, es sei denn, eine geeignete…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.