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Für Flutriafol bei Kürbisgewächsen mit ungenießbarer Schale sollte der RHG auf den von der Behörde ermittelten Wert festgesetzt werden. Die Behörde prüfte die vorgelegten ergänzenden Daten und zog den Schluss, dass in Bezug auf Rote Rüben Überlegungen zum Risikomanagement erforderlich sind, während alle anderen RHG, für die bei der gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 durchgeführten Bewertung Datenlücken festgestellt worden waren, nunmehr umfassend durch Daten gestützt werden. Für Flutriafol bei Roten Rüben sollten die Daten zu Rückstandsuntersuchungen bei Zuckerrüben, die den geltenden RHG bestätigen, extrapoliert werden. Deshalb sollten alle entsprechenden Fußnoten in Anhang II, die auf die Notwendigkeit zusätzlicher Daten hinweisen, gestrichen werden, und der RGH für Rote Rüben sollte beibehalten werden. Auf Grundlage der mit Gründen versehenen Stellungnahme der Behörde sowie der Prüfung der relevanten Faktoren gemäß Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ist es angezeigt, die RHG gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung zu ändern.
Für Flutriafol in und auf Roten Rüben, Senfkörnern, Leindottersamen, Reis und Roggen basierten die geltenden RHG auf Verwendungen in der Union. Nach dem…
Für Flutriafol legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 vor.…
Gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurde ein Antrag auf eine Einfuhrtoleranz für Flutriafol bezüglich der Anwendung bei…
Der RHG für Flutriafol in und auf Zuckerrübenwurzeln basiert auf einer nicht mehr zugelassenen Verwendung dieses Stoffs in der Union. Der für dieses Erzeugnis…
Gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurde ein Antrag bezüglich der Anwendung von Flutriafol bei Kürbisgewächsen mit genießbarer…
Die RHG für Flutriafol in und auf Äpfeln, Birnen, Quitten, Mispeln, Japanischen Wollmispeln, Kirschen (süß), Pfirsichen, Pflaumen, Keltertrauben, Erdbeeren,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.