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Der RHG für Flutriafol in und auf Zuckerrübenwurzeln basiert auf einer nicht mehr zugelassenen Verwendung dieses Stoffs in der Union. Der für dieses Erzeugnis vorhandene niedrigere CXL ist jedoch ebenfalls für die Verbraucher sicher5. Daher sollte dieser RHG gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe e und Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Anhang II der genannten Verordnung auf den betreffenden CXL gesenkt werden.
Für Flutriafol in und auf Roten Rüben, Senfkörnern, Leindottersamen, Reis und Roggen basierten die geltenden RHG auf Verwendungen in der Union. Nach dem…
Für Hymexazol legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zur Überprüfung der…
Für Flutriafol bei Kürbisgewächsen mit ungenießbarer Schale sollte der RHG auf den von der Behörde ermittelten Wert festgesetzt werden. Die Behörde prüfte die…
In Bezug auf Flutriafol wurde gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ein Antrag hinsichtlich der Anwendung bei Hopfen gestellt. Der…
Gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurde ein Antrag bezüglich der Anwendung von Flutriafol bei Kürbisgewächsen mit genießbarer…
Die RHG für Flutriafol in und auf Tafeltrauben, Bananen, Tomaten, Paprika, Kopfsalaten, Erdnüssen, Rapssamen, Sojabohnen, Baumwollsamen, Sorghum, Weizen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.