Erwägungsgrund 1 32023R0407
Der Rat hat am 18. Januar 2012 den Beschluss 2013/255/GASP und die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien angenommen, nachdem er Schlussfolgerungen angenommen hatte, in denen er die Gewalt und die weitverbreiteten und systematischen schweren Menschenrechtsverletzungen in Syrien verurteilt hatte.