Erwägungsgrund 4 32023R0407
In seinen Schlussfolgerungen vom 9. Februar 2023 bekräftigte der Europäische Rat die Bereitschaft der Union, weitere Unterstützung zu leisten, um das Leid in allen betroffenen Regionen zu lindern. Er rief alle dazu auf, den Zugang der humanitären Hilfe zu den Opfern des Erdbebens in Syrien zu gewährleisten — unabhängig davon, wo sie sich befinden, und rief die humanitäre Gemeinschaft dazu auf, unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen für eine rasche Bereitstellung von Hilfe zu sorgen.