Gesetze
Gesetz wird geladen …
Daher sollte der RWM für SEM ausnahmsweise nicht für Gelatine, Kollagen-Hydrolysat, hydrolysierte Knorpelprodukte, sprühgetrocknete Blutprodukte, Molke und Milcheiweißkonzentrate, Kaseinate und Milchpulver gelten, es sei denn, in diesen verarbeiteten Erzeugnissen werden neben SEM noch weitere Nitrofurane oder ihre Metaboliten festgestellt.
Fußnote 2 unter der Tabelle im Anhang der Verordnung (EU) 2019/1871 erhält folgende Fassung: „(2) Aufgrund des durch die Verarbeitung bedingten Vorkommens von…
Aus Daten, die von der Industrie bereitgestellt wurden, sowie aus verfügbaren Daten zum Vorkommen geht hervor, dass bei Gelatine, Kollagen-Hydrolysat,…
Auf der Grundlage von Daten und Informationen über Untersuchungen zu den Parametern und Faktoren in den Verarbeitungsschritten, die zur Bildung von SEM in…
Damit die Kommission spezifische Regulierungsmaßnahmen in Bezug auf das Vorhandensein von SEM in Gelatine, Kollagen-Hydrolysat, hydrolysierten Knorpelprodukten,…
Stoff RWM (μg/kg) Sonstige Bestimmungen Chloramphenicol 0,15 Malachitgrün 0,5 0,5 μg/kg für die Summe von Malachitgrün und Leukomalachitgrün Nitrofurane und…
Mit der Verordnung (EU) 2019/1871 der Kommission wurden Referenzwerte für Maßnahmen (RWM) in Bezug auf bestimmte nicht zulässige pharmakologisch wirksame Stoffe…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.