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Mit der Verordnung (EU) 2019/1871 der Kommission wurden Referenzwerte für Maßnahmen (RWM) in Bezug auf bestimmte nicht zulässige pharmakologisch wirksame Stoffe festgelegt, die in Lebensmitteln tierischen Ursprungs enthalten sind und für die keine Rückstandshöchstmengen festgesetzt wurden. Für Semicarbazid (SEM), einen Metaboliten des Nitrofurans Nitrofurazon, wird die Ausnahme von der Anwendung des RWM für bestimmte verarbeitete Erzeugnisse tierischen Ursprungs gewährt, es sei denn, andere Nitrofurane oder ihre Metaboliten werden zusammen mit SEM in diesen verarbeiteten Erzeugnissen gefunden.
Mit der Verordnung (EU) 2019/1871 der Kommission wurden Referenzwerte für Maßnahmen („RWM“) in Bezug auf bestimmte nicht zulässige pharmakologisch wirksame…
Laut dem Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit kann Semicarbazid („SEM“), ein Metabolit des Nitrofurans Nitrofurazon, in Lebensmitteln…
Stoff RWM (μg/kg) Sonstige Bestimmungen Chloramphenicol 0,15 Malachitgrün 0,5 0,5 μg/kg für die Summe von Malachitgrün und Leukomalachitgrün Nitrofurane und…
Der für Nitrofurane und ihre Metaboliten geltende Referenzwert für Maßnahmen in Höhe von 0,5 μg/kg gilt ab dem 28. November 2022. Um unnötige Marktrücknahmen…
Fußnote 2 unter der Tabelle im Anhang der Verordnung (EU) 2019/1871 erhält folgende Fassung: „(2) Aufgrund des durch die Verarbeitung bedingten Vorkommens von…
Der Anhang der Verordnung (EU) 2019/1871 erhält folgende Fassung: „ANHANG Referenzwerte für Maßnahmen (RWM) Stoff RWM (μg/kg) Sonstige Bestimmungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.