Erwägungsgrund 4 32023R0440
Am 22. April 2020 wurde die Zulassung der Verwendung von Carbomer als Füllstoff und Stabilisator in festen Nahrungsergänzungsmitteln und als Stabilisator und Verdickungsmittel in flüssigen Nahrungsergänzungsmitteln beantragt. Der Antrag wurde den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 zugänglich gemacht.