Erwägungsgrund 7 32023R0440
Daher ist es angemessen, den Lebensmittelzusatzstoff „Carbomer“ (E 1210) als Füllstoff und Stabilisator bei festen und als Stabilisator und Verdickungsmittel bei flüssigen Nahrungsergänzungsmitteln zuzulassen.
Daher ist es angemessen, den Lebensmittelzusatzstoff „Carbomer“ (E 1210) als Füllstoff und Stabilisator bei festen und als Stabilisator und Verdickungsmittel bei flüssigen Nahrungsergänzungsmitteln zuzulassen.