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Die Mitgliedstaaten, der Rat, die Kommission und der EAD sowie Einrichtungen und sonstige Stellen der Union sollten Programmteilnehmer werden können, sofern sie beschließen, Nutzer von staatlichen Diensten zu ermächtigen oder Kapazitäten, Standorte oder Anlagen zur Verfügung zu stellen. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Entscheidung, ob nationale Nutzer staatlicher Dienste ermächtigt werden, Sache der Mitgliedstaaten ist, sollten die Mitgliedstaaten nicht dazu verpflichtet werden, zum Programm beizutragen oder die Programminfrastruktur aufzunehmen.
Die Mitgliedstaaten, der Rat, die Kommission und der EAD sind insofern Programmteilnehmer, als sie die Nutzer der staatlichen Dienste ermächtigen oder…
Die Mitgliedstaaten, der Rat, die Kommission und der EAD sollten GOVSATCOM-Teilnehmer werden können, sofern sie beschließen, GOVSATCOM-Nutzer zu ermächtigen…
Die Mitgliedstaaten — auf der geeigneten territorialen Ebene gemäß ihrem institutionellen, rechtlichen und finanziellen Rahmen — und die von ihnen zu diesem…
Die Mitgliedstaaten, der Rat, die Kommission und der EAD sind insofern GOVSATCOM-Teilnehmer, als sie GOVSATCOM-Nutzer ermächtigen oder…
An dem Programm sollten Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation, die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören, teilnehmen können. Zudem…
Die Mitgliedstaaten sind schon lange im Bereich Weltraum aktiv. Sie verfügen über Systeme, Infrastrukturen sowie nationale Agenturen und Stellen in diesem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.