Erwägungsgrund 25 32023R0588
Im Einklang mit den in der Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ dargelegten Zielen sollten die Umweltauswirkungen des Programms so weit wie möglich minimiert werden. Zwar verursachen die Weltraumressourcen selbst während ihres Betriebs keinen Ausstoß von Treibhausgasen, doch ihre Herstellung und die zugehörigen Anlagen am Boden haben durchaus Auswirkungen auf die Umwelt. Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, um diese Auswirkungen abzumildern. Zu diesem Zweck sollte das im Rahmen des Programms vorgesehene Vergabeverfahren Grundsätze und Maßnahmen zur Nachhaltigkeit umfassen, etwa Bestimmungen zur Minimierung und zum Ausgleich der Treibhausgasemissionen, die durch die Entwicklung, die Produktion und den Einsatz der Infrastruktur entstehen, sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Lichtverschmutzung wie den Auswirkungen auf bodengestützte astronomische Beobachtungen.