Erwägungsgrund 12 32023R0588
Mit dem Beschluss (EU) 2022/2481 des Europäischen Parlaments und des Rates wird eine Reihe von Zielen und Vorgaben für die Förderung der Entwicklung widerstandsfähiger, sicherer, leistungsfähiger und nachhaltiger digitaler Infrastrukturen in der Union festgelegt, einschließlich eines Digitalziels der Kommission und der Mitgliedstaaten, bis 2030 Gigabit-Konnektivität für alle zu erreichen. Das Programm sollte die Konnektivität für die Bürger und Unternehmen in der gesamten Union und weltweit ermöglichen; dazu zählt unter anderem — jedoch nicht ausschließlich — die Ermöglichung des Zugangs zu erschwinglichen Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen, was dazu beitragen kann, Lücken in der Kommunikationsabdeckung zu beseitigen und den Zusammenhalt in der gesamten Union zu verbessern, auch mit Blick auf Regionen in äußerster Randlage, ländliche Gebiete, Randgebiete sowie abgelegene und isolierte Gebiete und Inseln. Die Satellitendienste können derzeit die Leistung von bodengestützten Netzen nicht ersetzen, sie können aber die digitale Kluft überbrücken und sogar gegebenenfalls zu den allgemeinen Zielen der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates beitragen.