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Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der vorliegenden Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Maßnahmen, die zur Festlegung des Standorts der zur staatlichen Bodeninfrastruktur gehörenden Zentren erforderlich sind, übertragen werden. Bei der Standortwahl sollte es der Kommission möglich sein, die operativen und sicherheitsbezogenen Anforderungen sowie die vorhandene Infrastruktur zu berücksichtigen. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 ausgeübt werden.
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der vorliegenden Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf den…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, damit sie…
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung in Bezug auf die Einrichtung und Nutzung des dezentralen IT-Systems für unter diese…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse für die Einrichtung eines…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese…
Zur Sicherstellung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der vorliegenden Verordnung sollten der Kommission, wie in dieser festgelegt,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.