Erwägungsgrund 67 32021R0696
Um die Nutzung der Dienste zu optimieren, sollten die von Galileo und EGNOS bereitgestellten Dienste auch auf Nutzerebene untereinander und, soweit möglich, mit anderen Satellitennavigationssystemen sowie mit konventionellen Funknavigationsmitteln kompatibel und interoperabel sein, sofern diese Kompatibilität und Interoperabilität in einer internationalen Übereinkunft vorgeschrieben ist; das Ziel der strategischen Autonomie der Union bleibt hiervon unberührt.