Erwägungsgrund 5 32023R0588
Eine der Komponenten des Weltraumprogramms der Union, das mit der Verordnung (EU) 2021/696 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet wurde, ist GOVSATCOM, mit dem die langfristige Verfügbarkeit von zuverlässigen, sicheren, skalierbaren und kosteneffizienten Satellitenkommunikationsdiensten für GOVSATCOM-Nutzer sichergestellt werden soll. In der Verordnung (EU) 2021/696 ist vorgesehen, dass in einer ersten Phase der GOVSATCOM-Komponente, etwa bis 2025, vorhandene Kapazitäten über die GOVSATCOM-Plattform zusammengeführt und aufgeteilt würden. In diesem Rahmen soll die Kommission GOVSATCOM-Kapazitäten von Mitgliedstaaten mit nationalen Systemen und Raumfahrtkapazitäten sowie von kommerziellen Satellitenkommunikations- oder Satellitendienstanbietern beziehen, wobei den grundlegenden Sicherheitsinteressen der Union Rechnung zu tragen ist. In dieser ersten Phase sollen die GOVSATCOM-Dienste vor dem Hintergrund des Ausbaus der Infrastrukturkapazitäten der GOVSATCOM-Plattform schrittweise eingeführt werden.Dieser Ansatz beruht außerdem auf der Prämisse, dass es notwendig ist, in eine zweite Phase einzutreten und zusätzliche, maßgeschneiderte weltraumgestützte Infrastrukturen oder Raumfahrtkapazitäten durch eine Kooperation mit dem Privatsektor, z. B. mit Satellitenbetreibern aus der Union, zu entwickeln, wenn im Laufe der ersten Phase eine detaillierte Analyse des künftigen Angebots und der künftigen Nachfrage ergibt, dass der Ansatz nicht ausgereicht hat, um die sich entwickelnde Nachfrage zu decken.