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Damit Anleger einen besseren Zugang zu aktuelleren und ausführlicheren Informationen über den ELTIF-Markt erhalten, muss das in der Verordnung (EU) 2015/760 vorgesehene öffentliche Zentralregister detaillierter und aktueller werden. Dieses Register sollte daher zusätzlich zu den bereits enthaltenen Informationen weitere Informationen umfassen, darunter, sofern verfügbar, die Rechtsträgerkennung (Legal Entity Identifier — im Folgenden „LEI“) und die nationale Kennung des ELTIF, den Namen, die Anschrift und die LEI des Verwalters des ELTIF, die internationalen Wertpapier-Identifikationsnummer (International Securities Identification Number — im Folgenden „ISIN-Code“) des ELTIF und jeder einzelnen Anteilsklasse, die für den ELTIF zuständige Behörde und den Herkunftsmitgliedstaat dieses ELTIF, die Mitgliedstaaten, in denen der ELTIF vertrieben wird, Angaben dazu, ob der ELTIF an Kleinanleger oder ausschließlich an professionelle Anleger vertrieben werden kann, das Datum der Zulassung des ELTIF und das Datum, an dem der Vertrieb des ELTIF begonnen hat.
die Rechtsträgerkennung (LEI) und die nationale Kennung des ELTIF, sofern verfügbar;
Angesichts der besonderen Merkmale von ELTIF und ihres sowohl Kleinanleger als auch professionelle Anleger umfassenden Zielpublikums ist es wichtig, dass…
Da ELTIF unionsweit nicht nur auf professionelle Anleger, sondern auch auf Kleinanleger ausgerichtet sind, müssen die bereits in der Richtlinie 2011/61/EU…
für den Fall, dass der ELTIF an Kleinanleger vertrieben wird, das Basisinformationsblatt.“
Um eine wirksame Beaufsichtigung der Anwendung der Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb von ELTIF an Kleinanleger zu gewährleisten, sollte der…
Zentrale Register für Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer (im Folgenden „Zentralregister“) sind von entscheidender Bedeutung für die Bekämpfung des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.