Verordnung (EU) 2023/606 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/760 in Bezug auf die Anforderungen an die Anlagepolitik und an die Bedingungen für die Tätigkeit von europäischen langfristigen Investmentfonds sowie in Bezug auf den Umfang der zulässigen Anlagevermögenswerte, auf die Anforderungen an Portfoliozusammensetzung und Diversifizierung und auf die Barkreditaufnahme und weitere Vertragsbedingungen (Text von Bedeutung für den EWR)
Seit der Annahme der Verordnung (EU) 2015/760 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden nur wenige europäische langfristige Investmentfonds (European long-term investment funds — im Folgenden „ELTIF“) zugelassen. Das Nettovermögen dieser Fonds wurde für das Jahr 2021 auf insgesamt rund 2400000000 EUR geschätzt.
Erwägungsgrund 1 32023R0606Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen