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Um eine wirksame Beaufsichtigung der Anwendung der Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb von ELTIF an Kleinanleger zu gewährleisten, sollte der Vertreiber oder — sofern einem Kleinanleger ELTIF-Anteile direkt angeboten oder bei ihm platziert werden — der Verwalter von ELTIF den Aufzeichnungsvorschriften der Richtlinie 2014/65/EU unterliegen.
Der Verwalter eines ELTIF, dessen Anteile an Kleinanleger vertrieben werden können, unterliegt den in Artikel 16 Absatz 3 Unterabsätze 2 bis 5 und 7 sowie…
Anteile eines ELTIF dürfen nur dann an Kleinanleger vertrieben werden, wenn eine Beurteilung der Eignung gemäß Artikel 25 Absatz 2 der Richtlinie 2014/65/EU…
Wenn der Vertrieb von ELTIF an Kleinanleger oder die Platzierung von ELTIF bei Kleinanlegern über einen Vertreiber erfolgt, so sollte dieser Vertreiber die…
Da ELTIF unionsweit nicht nur auf professionelle Anleger, sondern auch auf Kleinanleger ausgerichtet sind, müssen die bereits in der Richtlinie 2011/61/EU…
Da es sich bei ELTIF-Anteilen um Finanzinstrumente handelt, gelten die Produktüberwachungsvorschriften der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und…
Nach der Verordnung (EU) 2015/760 sind Vertreiber oder Verwalter von ELTIF zudem verpflichtet, beim Vertrieb von ELTIF an Kleinanleger diesen eine geeignete…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.