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Gemäß der Verordnung (EU) 2015/760 muss der Verwalter eines ELTIF im ELTIF-Prospekt Informationen über die mit der Investition in diesen ELTIF verbundenen Gebühren zur Verfügung stellen. Die Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält jedoch ebenfalls Anforderungen an die Offenlegung von Gebühren. Im Sinne transparenterer Gebührenstrukturen sollte die in der Verordnung (EU) 2015/760 enthaltene Anforderung an die in der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 enthaltene Anforderung angepasst werden.
ELTIF müssen für Vermögensverwalter attraktiver werden und das Spektrum der den Verwaltern von ELTIF zur Verfügung stehenden Anlagestrategien muss erweitert…
Angesichts der besonderen Merkmale von ELTIF und ihres sowohl Kleinanleger als auch professionelle Anleger umfassenden Zielpublikums ist es wichtig, dass…
Nach der Verordnung (EU) 2015/760 sind Vertreiber oder Verwalter von ELTIF zudem verpflichtet, beim Vertrieb von ELTIF an Kleinanleger diesen eine geeignete…
wenn der ELTIF an Kleinanleger vertrieben werden kann, eine Beschreibung der Informationen, die den Anlegern zur Verfügung gestellt werden sollen,…
Um eine wirksame Beaufsichtigung der Anwendung der Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb von ELTIF an Kleinanleger zu gewährleisten, sollte der…
Damit Anleger einen ELTIF als potenzielle Anlagemöglichkeit bewerten können, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Gebühren und Kosten in angemessener…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.