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Wenn der Rat gemäß Artikel 43 Absatz 3 AEUV beschließt, den Zugang von Fischereifahrzeugen des Vereinigten Königreichs zu Unionsgewässern zum Zwecke der Fischerei gemäß Teilbereich Fünf des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit ganz oder teilweise auszusetzen, sollte er der Wirksamkeit einer solchen Aussetzung in dem Sinne berücksichtigen, dass sie das Vereinigte Königreich zur Einhaltung des entsprechenden Abkommens, sowie spezifischer Kriterien, die in diesem Abkommen festgelegt sind, veranlassen. Eine solche Aussetzung sollte in Bezug auf einzelne Fischereifahrzeuge des Vereinigten Königreichs nach Maßgabe von Titel III der Verordnung (EU) 2017/2403 des Europäischen Parlaments und des Rates durchgeführt werden.
Wenn der Rat gemäß Artikel 43 Absatz 3 AEUV beschließt, den Zugang von Fischereifahrzeugen des Vereinigten Königreichs zu Unionsgewässern zum Zwecke der…
In der Verordnung (EU) 2017/2403 sind Vorschriften für Fischereitätigkeiten, die Fischereifahrzeuge der Union in den Gewässern eines Drittlands außerhalb eines…
In der Verordnung (EU) 2017/2403 sind Vorschriften für Fischereitätigkeiten, die Fischereifahrzeuge der Union in den Gewässern eines Drittlands außerhalb eines…
Da Fischereitätigkeiten von Fischereifahrzeugen des Vereinigten Königreichs in den Unionsgewässern und umgekehrt eine lange Tradition haben, sollte die Union…
Von den für Fischereifahrzeuge aus Drittländern geltenden Vorschriften muss abgewichen werden, und besondere Bedingungen und Verfahren müssen festgelegt werden,…
Von den für Fischereifahrzeuge aus Drittländern geltenden Vorschriften muss abgewichen werden, und besondere Bedingungen und Verfahren müssen festgelegt werden,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.