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Gemäß dem Beschluss 98/392/EG des Rates hat die Union das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 genehmigt. Gemäß dem Beschluss 98/414/EG des Rates hat die Union das Übereinkommen zur Durchführung dieses Seerechtsübereinkommens über die Erhaltung und Bewirtschaftung von gebietsübergreifenden Fischbeständen und weit wandernden Fischbeständen genehmigt, das Grundsätze und Vorschriften für die Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden Meeresressourcen enthält. Im Rahmen ihrer umfassenderen internationalen Verpflichtungen beteiligt sich die Europäische Union an den Bemühungen um die Erhaltung der Fischbestände in den internationalen Gewässern und ist bestrebt, die globale Meerespolitik zu stärken und die nachhaltige Bestandsbewirtschaftung zu fördern.
Die Union hat mit dem Beschluss 98/392/EG des Rates das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 genehmigt. Mit dem Beschluss…
Die Union hat mit dem Beschluss 98/392/EG des Rates das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 genehmigt und mit dem Beschluss…
Mit dem Beschluss 98/392/EG des Rates hat die Union das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und das Übereinkommen zur Durchführung der Bestimmungen…
Mit dem Beschluss 98/392/EG des Rates hat die Union das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und das Übereinkommen zur Durchführung der Bestimmungen…
Mit dem Beschluss 98/392/EG des Rates hat die Union das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 und das Übereinkommen zur…
Die Union hat mit dem Beschluss 98/392/EG des Rates das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen genehmigt, das bestimmte Grundsätze und Regeln im Hinblick…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.