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Die Befreiung von der Visumpflicht hängt von der weiteren Umsetzung der Vorgaben des Fahrplans zur Einführung der Visumfreiheit für das Kosovo ab. Die Kommission soll die Umsetzung dieser Vorgaben und der Angleichung der Visumpolitik mithilfe des Mechanismus zur Aussetzung gemäß der Verordnung (EU) 2018/1806 aktiv beobachten. Die Union kann die Befreiung von der Visumpflicht gemäß diesem Mechanismus aussetzen, vorausgesetzt die dort festgelegten Bedingungen sind erfüllt.
Das Kosovo hat die Vorgaben seines Fahrplans zur Einführung der Visumfreiheit erfüllt. Auf der Grundlage einer Bewertung einer Vielzahl von Kriterien…
Das Kosovo sollte daher von Anhang I Teil 2 in Anhang II Teil 4 der Verordnung (EU) 2018/1806 überführt werden. Die Befreiung von der Visumpflicht sollte…
Im Rahmen ihrer Prüfung gemäß Absatz 5 bewertet die Kommission die Erforderlichkeit, die Verhältnismäßigkeit und die Folgen einer Aussetzung der Befreiung von…
Um eine effiziente Anwendung des Aussetzungsmechanismus und bestimmter Bestimmungen des Gegenseitigkeitsmechanismus zu gewährleisten und um insbesondere zu…
Diese Verordnung sollte einen Mechanismus zur vorübergehenden Aussetzung der Befreiung eines in der Liste in Anhang II aufgeführten Drittlands von der…
Die Kommission überwacht regelmäßig, ob die Gegebenheiten vorliegen, die die in Artikel 8a Absatz 1 festgelegten Gründe für die Aussetzung darstellen.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.