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Das Kosovo hat die Vorgaben seines Fahrplans zur Einführung der Visumfreiheit erfüllt. Auf der Grundlage einer Bewertung einer Vielzahl von Kriterien entsprechend Artikel 1 der Verordnung (EU) 2018/1806 ist es angemessen, Inhaber von Reisepässen, die vom Kosovo ausgestellt wurden, bei der Einreise in das Gebiet der Mitgliedstaaten von der Visumpflicht zu befreien. Durch die Befreiung von der Visumpflicht wird sichergestellt, dass für die gesamte Westbalkanregion die gleiche Visumregelung gilt.
Das Kosovo sollte daher von Anhang I Teil 2 in Anhang II Teil 4 der Verordnung (EU) 2018/1806 überführt werden. Die Befreiung von der Visumpflicht sollte…
Die Befreiung von der Visumpflicht hängt von der weiteren Umsetzung der Vorgaben des Fahrplans zur Einführung der Visumfreiheit für das Kosovo ab. Die…
Das Kosovo hat in allen Themenblöcken des Kapitels II seines Fahrplans zur Einführung der Visumfreiheit erhebliche Fortschritte erzielt. Um eine gut gesteuerte…
Infolge der Annahme der Verordnung (EU) 2023/850 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Übertragung des Kosovos von Anhang I Teil 2 in Anhang II Teil 4…
Serbien wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 1244/2009 des Rates in die Liste der Länder aufgenommen, deren Staatsangehörige von der Visumpflicht befreit sind. Mit…
Unbeschadet des Standpunkts der Mitgliedstaaten zum Status des Kosovos ist es in der Zeit vor dem Zeitpunkt, zu dem die Befreiung von der Visumpflicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.