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Die Begünstigungen für Ökoinnovationen, die von einem Hersteller in Anspruch genommen werden können, sind derzeit auf 7 g CO2/km begrenzt. Diese Obergrenze sollte entsprechend den Zielwerten nach unten angepasst werden, damit sichergestellt wird, dass die Höhe dieser Grenze in einem ausgewogenen Verhältnis zu den durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen der Hersteller steht.
Auf Antrag eines Zulieferers oder Herstellers werden CO 2 -Einsparungen, die durch den Einsatz innovativer Technologien oder eine Kombination innovativer…
Es sollte jedoch sichergestellt werden, dass ein Gleichgewicht herrscht zwischen den Anreizen für Ökoinnovationen und für jene Technologien, deren…
Gemäß Artikel 11 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 können bestimmte Nischenhersteller eine alternative Zielvorgabe für die spezifischen CO2-Emissionen…
Die erforderlichen Emissionsminderungsanstrengungen, um die EU-weiten Flottenziele zu erreichen, werden mithilfe einer Grenzwertkurve, die auf der…
Bei der Berechnung der durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen zählt jeder neue Personenkraftwagen mit spezifischen CO2-Emissionen von weniger als 50 g…
Der Hersteller stellt sicher, dass seine durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen die folgenden Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen nicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.