Erwägungsgrund 5 32019R0631
In den Mitteilungen der Kommission vom 31. Mai 2017 mit dem Titel „Europa in Bewegung — Agenda für einen sozial verträglichen Übergang zu sauberer, wettbewerbsfähiger und vernetzter Mobilität für alle“ und vom 8. November 2017 mit dem Titel „Verwirklichung emissionsarmer Mobilität — Eine Europäische Union, die den Planeten schützt, ihre Bürger stärkt und ihre Industrie und Arbeitnehmer verteidigt“ wird hervorgehoben, dass die CO2-Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge wichtige Impulsgeber für Innovation und Effizienz sind, zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Automobilindustrie beitragen werden und auf technologieneutrale Weise den Weg für emissionsfreie und emissionsarme Fahrzeuge ebnen.