Gesetze
Gesetz wird geladen …
Stellt die Kommission fest, dass ein Mitgliedstaat keine ausreichenden Fortschritte bei der Erreichung seiner jährlichen Emissionsmengen gemäß der Verordnung (EU) 2018/842 erzielt, so sollten die Mechanismen für Abhilfemaßnahmen gemäß der genannten Verordnung gestärkt werden, um rasche und wirksame Maßnahmen zu ermöglichen. Es ist daher angezeigt, die Anforderungen an Pläne für Abhilfemaßnahmen, die der Kommission von den Mitgliedstaaten in dem Fall vorzulegen sind, dass keine ausreichenden Fortschritte erzielt werden, zu überarbeiten.
die Anwendung von Mechanismen für die Zusammenarbeit gemäß der Richtlinie (EU) 2018/2001.
Stellt die Kommission bei ihrer jährlichen Bewertung gemäß Artikel 29 der Verordnung (EU) 2018/1999 und unter Berücksichtigung der vorgesehenen Inanspruchnahme…
Damit zügig und wirksam gehandelt werden kann, wenn die Kommission feststellt, dass ein Mitgliedstaat keine ausreichenden Fortschritte bei der Erreichung seiner…
Wird in diesem Bericht der Kommission festgestellt, dass die Ziele und Vorgaben auf regionaler Ebene nicht erreicht wurden, sollten die Mitgliedstaaten in…
Stellt die Kommission in ihrer jährlichen Bewertung gemäß Artikel 29 der Verordnung (EU) 2018/1999 fest, dass ein Mitgliedstaat unter Berücksichtigung des…
Unbeschadet des Verfahrens nach Artikel 258 AEUV kann die Kommission, wenn aus dem Bericht nach Absatz 1 des vorliegenden Artikels oder den der Kommission…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.