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Die Mitgliedstaaten und interessierten Kreise teilen der Kommission bis zum 1. Juli 2023 die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen und die Fortschritte bei der Anwendung von Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung einer Kontamination mit Mutterkorn-Sklerotien und Ergotalkaloiden in Roggen und Roggenmahlerzeugnissen sowie mit Ergotalkaloiden in Mahlerzeugnissen aus Gersten-, Weizen-, Dinkel- und Haferkörnern mit. Die Mitgliedstaaten und interessierten Kreise melden jährlich an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) die Daten zum Vorkommen von Mutterkorn-Sklerotien und Ergotalkaloiden in Roggen und Roggenmahlerzeugnissen sowie zum Vorkommen von Ergotalkaloiden in Mahlerzeugnissen aus Gersten-, Weizen-, Dinkel- und Haferkörnern.
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission auf Verlangen die infolge der Empfehlungen der Kommission zur Überwachung des Auftretens von Kontaminanten in Lebensmitteln durchgeführten Untersuchungen sowie die entsprechenden festgestellten Quellen und die Fortschritte bei der Anwendung von Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung einer Kontamination mit.
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Behörde die von ihnen erhobenen Daten über das Vorkommen von nicht in Absatz 1 genannten Kontaminanten. Lebensmittelunternehmer und andere interessierte Kreise können solche Daten ebenfalls an die Behörde übermitteln.
Die Mitgliedstaaten, Lebensmittelunternehmer und andere interessierte Kreise übermitteln der Behörde Daten über Vorkommen gemäß den Berichterstattungsanforderungen der Behörde.
Die Mitgliedstaaten und interessierten Kreise teilen der Kommission bis zum 1. Januar 2028 die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen und die Fortschritte bei der Anwendung von Präventionsmaßnahmen zur Verringerung der Kontamination von Hafer und Hafererzeugnissen mit T-2- und HT-2- Toxinen mit. Die Mitgliedstaaten und interessierten Kreise übermitteln der Behörde regelmäßig die Daten über das Vorkommen von T-2- und HT-2-Toxinen in Hafer und Haferprodukten.
Die Mitgliedstaaten überwachen systematisch den Verbrauch und die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen ausgehend von einem risikobezogenen Ansatz und…
Bis zum 31. März jedes Jahres übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission auf elektronischem Wege die relevanten Informationen über die im Vorjahr…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission je nach Verfügbarkeit folgende für die Zwecke des Monitorings erforderliche Daten:
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission jährlich die Informationen, die für die Durchführung dieser Verordnung und die Überwachung ihrer Anwendung…
Die Mitgliedstaaten führen die Erstellung und die Erhebung der erforderlichen Daten für die Messung etwaiger Veränderungen bei den in Absatz 1 genannten…
Die Mitgliedstaaten sollten Daten aus amtlichen Kontrollen und aus der Überwachung von Kontaminanten im Einklang mit den Kontrollplänen und den spezifischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.