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Die Mitgliedstaaten können, in Absprache mit den lokalen und regionalen Behörden, den Wirtschafts- und Sozialpartnern und einschlägigen Organisationen der Zivilgesellschaft, am ehesten Pläne entwickeln, umsetzen und gegebenenfalls abändern, die an ihre lokalen, regionalen und nationalen Gegebenheiten, ihre bereits vorhandenen Strategien in den entsprechenden Bereichen und die geplante Verwendung anderer einschlägiger Unionsfördermittel angepasst und darauf ausgerichtet sind. Eine öffentliche Konsultation der Interessenträger sollte jedesmal erfolgen, wenn die Kommission einen Plan bewerten muss. Auf diese Weise können die sehr verschiedenen Situationen, die spezifischen Kenntnisse der lokalen und regionalen Regierungen, der Wirtschafts- und Sozialpartner, der einschlägigen Organisationen der Zivilgesellschaft, von Forschungs- und Innovationseinrichtungen, der Interessenträger der Industrie und der Vertreter des sozialen Dialogs sowie die nationalen Gegebenheiten am besten wiedergegeben werden und zur Wirksamkeit und Effizienz der allgemeinen Unterstützung Schutzbedürftiger beitragen.
Die Mitgliedstaaten konsultieren rechtzeitig und im Einklang mit ihrem nationalen Recht private und öffentliche Interessenträger, einschließlich Vertreter der…
Wenn die Mitgliedstaaten technische Unterstützung beantragen, sollten sie zuvor die Möglichkeit haben, im Einklang mit den nationalen Bestimmungen und…
Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten vor allem durch regelmäßige Konsultationen und einen häufigen Informationsaustausch in den verschiedenen Phasen…
Erarbeitet die Agentur Entwürfe von Vorschriften allgemeiner Art, die von nationalen Behörden umzusetzen sind, so sollten die Mitgliedstaaten konsultiert…
Da den regionalen und lokalen Behörden für die erfolgreiche Umsetzung dieser Richtlinie entscheidende Bedeutung zukommt, sollten sie gegebenenfalls nach Maßgabe…
Das Übereinkommen sieht vor, dass jede Vertragspartei einen Plan für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Übereinkommen erarbeitet und aktualisiert und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.