Erwägungsgrund 5 32023R0955
Im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte, der mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24./25. Juni 2021 gebilligt wurde, wird betont, dass die sozialen Rechte verbessert und die europäische soziale Dimension in allen Politikbereichen der Union gestärkt werden müssen. Grundsatz 20 der europäischen Säule sozialer Rechte besagt Folgendes: „Jede Person hat das Recht auf den Zugang zu essenziellen Dienstleistungen wie Wasser-, Sanitär- und Energieversorgung, Verkehr, Finanzdienste und digitale Kommunikation. Hilfsbedürftigen wird Unterstützung für den Zugang zu diesen Dienstleistungen gewährt.“