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Die Pläne sollten in enger Zusammenarbeit mit der Kommission erarbeitet und gemäß dem bereitgestellten Muster erstellt werden. Um einen übermäßigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, sollten die Mitgliedstaaten in ihren Plänen geringfügige Anpassungen vornehmen oder redaktionelle Fehler korrigieren können, indem sie die Kommission durch einfache Mitteilung von diesen Änderungen in Kenntnis setzen. Geringfügige Anpassungen sollten eine Erhöhung oder Verringerung eines im Plan vorgesehenen Ziels um weniger als 5 % ausmachen.
Bei geringfügigen Anpassungen des Plans, die eine Erhöhung oder Verringerung eines im Plan festgelegten Ziels um weniger als 5 % ausmachen, beispielsweise…
Die Kommission arbeitet in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Musterfinanzhilfevereinbarungen zwischen der Kommission oder der einschlägigen…
Die Mitgliedstaaten können, in Absprache mit den lokalen und regionalen Behörden, den Wirtschafts- und Sozialpartnern und einschlägigen Organisationen der…
Wird in diesem Bericht der Kommission festgestellt, dass die Ziele und Vorgaben auf regionaler Ebene nicht erreicht wurden, sollten die Mitgliedstaaten in…
Die von jedem Mitgliedstaat auszuarbeitende Partnerschaftsvereinbarung sollte ein prägnantes und strategisches Dokument sein, das als Richtschnur für die…
Gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3149/92 muss das Programm angepasst werden, wenn Änderungen während der Umsetzung durch die Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.