Erwägungsgrund 15 32023R0955
Da Mobilitätsarmut auf europäischer Ebene noch nicht definiert worden ist, sollte für die Zwecke dieser Verordnung eine Definition von Mobilitätsarmut eingeführt werden. Mobilitätsarmut könnte sich zu einem noch dringlicheren Problem entwickeln, wie in der Empfehlung des Rates vom 16. Juni 2022 zur Sicherstellung eines gerechten Übergangs zur Klimaneutralität anerkannt wird, und sie könnte zu einem eingeschränkten Zugang zu grundlegenden sozioökonomischen Tätigkeiten und Dienstleistungen wie Beschäftigung, Bildung oder Gesundheitsversorgung führen, insbesondere für benachteiligte Personen und Haushalte. Mobilitätsarmut wird in der Regel durch einen oder mehrere Faktoren wie niedriges Einkommen, hohe Kraftstoffausgaben oder Mangel an erschwinglichen oder zugänglichen privaten oder öffentlichen Verkehrsmitteln verursacht. Mobilitätsarmut kann insbesondere Personen und Haushalte in ländlichen Gebieten, Inselgebieten, Randgebieten, Berggebieten, entlegenen und weniger zugänglichen Gebieten oder weniger entwickelten Regionen oder Gebieten — einschließlich weniger entwickelter stadtnaher Gebiete und Gebiete in äußerster Randlage — betreffen.