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Um eine schnelle und wirksame Reaktion auf unvorhersehbare, außergewöhnliche und unprovozierte Umstände zu ermöglichen, die verheerende Auswirkungen auf die wirtschaftliche und industrielle Infrastruktur mindestens eines dem CBAM unterliegenden Drittlands haben, sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat soweit erforderlich einen Gesetzgebungsvorschlag zur Änderung der vorliegenden Verordnung vorlegen. Ein solcher Gesetzgebungsvorschlag sollte die Maßnahmen enthalten, die angesichts der Umstände, mit denen das Drittland konfrontiert ist bzw. die Drittländer konfrontiert sind, am besten geeignet sind, wobei die Ziele der vorliegenden Verordnung zu wahren sind. Diese Maßnahmen sollten zeitlich begrenzt sein.
Tritt ein unvorhersehbares, außergewöhnliches und unprovoziertes Ereignis ein, das sich der Kontrolle eines oder mehrerer Drittländer entzieht, die dem CBAM…
Im Anschluss an die Untersuchung durch die Kommission und wenn die Kommission zu dem Schluss kommt, dass die Maßnahme des Drittlandes einen wirtschaftlichen…
Damit bei außergewöhnlichen oder ungewöhnlichen Umständen im Sinne des Stabilitäts- und Wachstumspakts, die sich während des Programmplanungszeitraums ergeben…
Die Kommission sollte versuchen, mit den Drittländern, deren Handel mit der Union durch diese Verordnung berührt wird, fair und im Einklang mit den…
Es könnte Fälle geben, in denen ein ernstes Risiko auf Unionsebene bewältigt werden muss und das Risiko nicht durch von dem betreffenden Mitgliedstaat…
Für unvorhergesehene Fälle hinreichend begründeter Dringlichkeit, die ein sofortiges Handeln erfordern, wie z. B. eine erhebliche Störung des Wirtschaftslebens…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.