Gesetze
Gesetz wird geladen …
Ferner sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat zwei Jahre nach dem Ende des Übergangszeitraums und danach alle zwei Jahre einen Bericht über die Anwendung der vorliegenden Verordnung vorlegen. Der Zeitplan für die Vorlage der Berichte sollte den Zeitplänen für das Funktionieren des CO2-Marktes gemäß Artikel 10 Absatz 5 der Richtlinie 2003/87/EG entsprechen. Diese Berichte sollten eine Bewertung der Auswirkungen des CBAM umfassen.
Die Kommission überwacht die Funktionsweise des CBAM, um die Auswirkungen und möglichen Anpassungen seiner Anwendung zu bewerten. Bis zum 1. Januar 2028 und…
Die Kommission unterbreitet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 22. Dezember 2018 und danach alle sechs Jahre einen Bericht über die Durchführung…
Artikel 10 Absatz 5 der Richtlinie 2003/87/EG sieht vor, dass die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat alljährlich einen Bericht über das…
Die Kommission sollte verpflichtet sein, dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 31. Dezember 2016 und anschließend alle fünf Jahre einen allgemeinen…
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 1. Dezember 2009 Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie in den Mitgliedstaaten und…
Die Kommission sollte die Anwendung der vorliegenden Verordnung regelmäßig evaluieren und dem Europäischen Parlament und dem Rat darüber Bericht erstatten.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.