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Insbesondere wurden in den Anhängen des Übereinkommens folgende Anmerkungen geändert: — die Anmerkungen # 1, # 4, # 10 und # 14; — die Anmerkung in Klammern für die in Anhang I aufgeführten Orchidaceae-Arten; — die Anmerkung zu Pterocarpus tinctorius und Aufnahme dieses Taxons und von Pterocarpus erinaceus unter dem Eintrag zu Pterocarpus spp. (afrikanische Populationen) mit Anmerkung # 17.
Die Anmerkungen zur Art Orchidaceae spp. in den Verzeichnissen in Anhang I des Übereinkommens wurden geändert.
Die Anmerkungen zur Art Cactaceae spp. und allen Pflanzentaxa mit der Anmerkung #1 in den Verzeichnissen in Anhang II des Übereinkommens wurden geändert.
Die Anmerkungen zur Art Canis lupus in den Verzeichnissen in den Anhängen I und II des Übereinkommens wurden geändert.
Die Anmerkung zum Eintrag für die Arten Aquilaria spp. und Gyrinops spp in Anhang II des Übereinkommens wurde durch eine neue Anmerkung #14 ersetzt.
Anmerkung #3 zum Eintrag für die Arten Panax ginseng und Panax quinquefolius in Anhang II des Übereinkommens wurde geändert.
Anmerkung #12 zum Eintrag für die Art Aniba rosaeodora in Anhang II des Übereinkommens wurde geändert.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.