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Die Art Othonna retrorsa, die bisher in Anhang D der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgeführt war, sollte aus jenem Anhang gestrichen werden, nachdem sie auf Ersuchen Südafrikas in Anhang III des Übereinkommens übertragen wurde. Die Art Echinotriton andersoni, die am 13. Februar 2021 auf Ersuchen Japans in Anhang III des Übereinkommens und am 16. Dezember 2021 in Anhang C der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgenommen wurde, sollte ebenfalls aus Anhang D der Verordnung (EG) Nr. 338/97 gestrichen werden.
Die folgenden Gattungen und Arten, die bisher unter Anhang D der Verordnung (EG) Nr. 338/97 fielen, sollten aus jenem Anhang gestrichen werden, nachdem sie auf…
Die folgenden Arten wurden von Anhang II in Anhang I des Übereinkommens übertragen und sollten entsprechend aus Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97…
Arten, die bisher unter Anhang III fielen, wurden aus diesem Anhang gestrichen, da sie in Anhang II übertragen wurden, und sollten auch aus Anhang C der…
Die folgenden Arten wurden aus Anhang II des Übereinkommens gestrichen und sollten auch aus Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 gestrichen werden: Bison…
Syrmaticus reevesii, Ctenosaura quinquecarinata, Paramesotriton spp. und Tylototriton spp., die bisher unter Anhang D der Verordnung (EG) Nr. 338/97 fielen,…
Die folgenden Arten wurden von Anhang II in Anhang I des Übereinkommens übertragen und sollten entsprechend auch aus Anhang B gestrichen und in Anhang A der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.