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Die folgenden Taxa, die bisher unter Anhang C der Verordnung (EG) Nr. 338/97 fielen, sollten aus jenem Anhang gestrichen werden, nachdem sie im Februar 2025 aus Anhang III gestrichen wurden: Mauremys iversoni, Mauremys megalocephala, Mauremys pritchardi, Ocadia glyphistoma, Ocadia philippeni und Sacalia pseudocellata. Darüber hinaus wurden die folgenden Taxa aufgrund von Nomenklaturänderungen aus Anhang III gestrichen und sollten daher aus Anhang C der Verordnung (EG) Nr. 338/97 gestrichen werden: Corallium elatius, Corallium konjoi und Corallium secundum.
Arten, die bisher unter Anhang III fielen, wurden aus diesem Anhang gestrichen, da sie in Anhang II übertragen wurden, und sollten auch aus Anhang C der…
Die folgenden Taxa wurden seit der Veröffentlichung der letzten Aktualisierungen der Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 338/97 in Anhang III aufgenommen: Ailuronyx…
Die folgenden Taxa, die bisher unter Anhang III des Übereinkommens und Anhang C der Verordnung (EG) Nr. 338/97 fielen, sollten aus jenem Anhang gestrichen…
Die folgenden Gattungen und Arten, die bisher unter Anhang D der Verordnung (EG) Nr. 338/97 fielen, sollten aus jenem Anhang gestrichen werden, nachdem sie auf…
Die folgenden Taxa wurden von Anhang II in Anhang I des Übereinkommens übertragen und sollten entsprechend aus Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97…
Die folgenden Arten wurden von Anhang II in Anhang I des Übereinkommens übertragen und sollten entsprechend auch aus Anhang B gestrichen und in Anhang A der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.