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Die folgenden Taxa wurden von Anhang II in Anhang I des Übereinkommens übertragen und sollten entsprechend aus Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 gestrichen und in Anhang A der genannten Verordnung aufgenommen werden: Amblyrhynchus cristatus, Conolophus spp., Mobula spp. (in Anhang A als Mobulidae spp. aufzunehmen), Rhincodon typus, Cercocebus chrysogaster (derzeit in Anhang B unter dem übergeordneten Taxon Primates spp. aufgeführt) Gyps africanus und Gyps rueppelli (beide derzeit in Anhang B unter dem übergeordneten Taxon Falconiformes spp. aufgeführt) Kinixys homeana (derzeit in Anhang B unter dem übergeordneten Taxon Testudinidae spp. aufgeführt), Carcharhinus longimanus (derzeit in Anhang B unter dem übergeordneten Taxon Carcharhinidae spp. aufgeführt), Euphorbia bupleurifolia (derzeit in Anhang B unter dem übergeordneten Taxon Euphorbia spp. aufgeführt), und Avonia quinaria (derzeit in Anhang B unter dem übergeordneten Taxon Avonia spp. aufgeführt, in Anhang A als Anacampseros quinaria aufzunehmen).
Die folgenden Taxa, die bisher unter Anhang III des Übereinkommens und Anhang C der Verordnung (EG) Nr. 338/97 fielen, sollten aus jenem Anhang gestrichen…
Die folgenden Taxa wurden in Anhang II des Übereinkommens aufgenommen und sollten daher in Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgenommen werden: Gazella…
Die folgenden Taxa wurden aus Anhang I in Anhang II des Übereinkommens übertragen und sollten entsprechend auch aus Anhang A gestrichen und in Anhang B der…
Die folgenden Arten wurden von Anhang II in Anhang I des Übereinkommens übertragen und sollten entsprechend aus Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97…
Die folgenden Taxa wurden aus Anhang I in Anhang II des Übereinkommens übertragen und sollten entsprechend auch aus Anhang A gestrichen und in Anhang B der…
Die folgenden Arten und Unterarten wurden aufgrund von Nomenklaturänderungen in Anhang I des Übereinkommens aufgenommen und sollten daher in Anhang A der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.