Gesetze
Gesetz wird geladen …
Während die Kosten für die Einrichtung und Wartung der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen sowie die unterstützende Rolle von Eurojust nach Inbetriebnahme der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen aus dem Unionshaushalt finanziert werden sollten, sollten alle Mitgliedstaaten sowie Eurojust, Europol, die EUStA, das OLAF und alle anderen zuständigen Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union die Kosten, die ihnen durch die Nutzung der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen entstehen, selbst tragen.
Die Kosten im Zusammenhang mit der Einrichtung und dem Betrieb der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen werden vom…
Eurojust, Europol, die EUStA, das OLAF und die anderen zuständigen Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union treffen die technischen Vorkehrungen, die…
Für Schäden an der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen, die darauf zurückzuführen sind, dass ein Mitgliedstaat, Eurojust, Europol,…
Jede zuständige nationale Behörde eines Mitgliedstaats und gegebenenfalls Eurojust, Europol, die EUStA, das OLAF oder jede andere zuständige Einrichtung oder…
Angesichts der Bedeutung der agenturenübergreifenden Zusammenarbeit sollten Europol und Eurojust dafür sorgen, dass die erforderlichen Vorkehrungen getroffen…
Die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission tragen alle Kosten der von ihnen benannten Mitglieder oder Vertreter. Entsprechendes gilt für Europol und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.