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Mit dieser Verordnung werden eu-LISA Berichterstattungspflichten in Bezug auf die Entwicklung und den Betrieb auferlegt, und zwar mit Blick auf die Ziele in den Bereichen Planung, technische Leistung, Kostenwirksamkeit, Sicherheit und Dienstleistungsqualität. Darüber hinaus sollte die Kommission nicht später als zwei Jahre nach Inbetriebnahme der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen und danach alle vier Jahre eine Gesamtbewertung der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen vornehmen, bei der auch die Ziele dieser Verordnung sowie die aggregierten Ergebnisse der Bewertungen der einzelnen GEG berücksichtigt werden.
Nicht später als zwei Jahre nach Inbetriebnahme der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen eu-LISA übermittelt der Kommission jedes…
eu-LISA entwickelt und implementiert die Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen so bald wie möglich nach dem 7. Juni 2023 und nach der…
Zur Gewährleistung der Transparenz sollte eu-LISA zwei Jahre nach Inbetriebnahme des SIS gemäß dieser Verordnung einen Bericht über die technische…
Zur Gewährleistung der Transparenz sollte eu-LISA zwei Jahre nach Inbetriebnahme des SIS gemäß dieser Verordnung einen Bericht über die technische…
Die Kommission sollte den Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen festlegen, nachdem die einschlägigen…
Die Kommission bewertet bis zum 1. Juni 2027 und danach alle fünf Jahre in Konsultation mit den einschlägigen Interessenträgern die Anwendung dieser Verordnung,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.